Benötigen Sie Hilfe, um Ihre Familie in die Schweiz zu holen? Wir helfen Ihnen, ein solides Dossier für Ihren Familiennachzug vorzubereiten.
Der Familiennachzug verlangt ein präzises Dossier: ausreichendes Einkommen, angemessene Wohnung, ausländische Dokumente mit Apostille, Einhaltung der gesetzlichen Fristen. Helvetic Assist überprüft jedes Dokument, antizipiert die kantonalen Anforderungen und reicht einen klaren Antrag ein, um Ihre Familie ohne administrative Blockade in der Schweiz zusammenzuführen.
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Die Fristen, die Familien trennen.
Für Kinder gibt es zwei extrem kurze gesetzliche Fenster:
5 Jahre
Kinder unter 12 Jahren — das Gesuch muss innerhalb von 5 Jahren nach Erhalt Ihrer Bewilligung (oder dem Entstehen der Verwandtschaftsbeziehung) eingereicht werden. Ein Tag zu spät, und es ist verloren.
12 Monate
Kinder über 12 Jahren — nur 12 Monate. Die grosse Mehrheit der Eltern entdeckt diese Frist erst, nachdem sie sie bereits überschritten hat.
Nach Ablauf dieser Fristen bleibt ein «nachträglicher» Familiennachzug theoretisch möglich — aber Ablehnungen sind die Regel, Bewilligungen die Ausnahme. Diese Akten erfordern eine spitzfindige juristische Argumentation (wichtige familiäre Gründe im Sinne der Rechtsprechung des Bundesgerichts). Wenn Sie sich diesen Fristen nähern, zählt jede Woche.
Warum so viele Ablehnungen
Die 5 Hauptgründe für die Ablehnung beim Familiennachzug.
Genau diese Punkte überprüft die kantonale Behörde zuerst. Eine unvollständige oder schlecht argumentierte Akte zu einem dieser Punkte reicht aus, um eine Ablehnung auszulösen.
01
Als ungenügend beurteilte Einkünfte
Das ist Ablehnungsgrund Nr. 1. Die Kantone wenden eine strenge Auslegung der SKOS-Richtlinien an: Ein Medianlohn reicht nicht, Sie müssen nachweisen, dass Ihre Einkünfte die ganze Familie nach Abzug der Wohnkosten decken. Eine Akte mit CHF 200 Reserve kann abgelehnt werden.
02
Als zu klein beurteilte Wohnung
Die Kantone verlangen typischerweise ein Zimmer pro Person + ein Gemeinschaftszimmer. Eine 3,5-Zimmer-Wohnung für ein Paar mit 3 Kindern wird abgelehnt — selbst wenn es seit 5 Jahren Ihre Wohnung ist. Manchmal müssen Sie umziehen, bevor Sie einreichen.
03
Gesetzliche Frist überschritten
5 Jahre für Kinder unter 12 Jahren, 12 Monate darüber. Viele Eltern entdecken diese Fristen erst, wenn sie eine Fachperson konsultieren — oft zu spät. Den nachträglichen Familiennachzug gibt es, er wird aber selten gewährt.
04
Sozialhilfe in der Vorgeschichte
Eine Sozialhilfeperiode, auch eine alte, kann das Gesuch blockieren. Sie muss in einem motivierten Schreiben begründet werden und idealerweise mehrere Jahre finanzieller Stabilität nachgewiesen werden.
05
Nicht konforme ausländische Dokumente
Nicht apostillierte Heirats- oder Geburtsurkunde, nicht beeidigte Übersetzung, beim falschen Dienst beschaffter Strafregisterauszug: Die Behörde lehnt ab, ohne den Inhalt zu prüfen. Jedes Land hat seine Regeln — wir kennen sie.
Die berechtigten Familienmitglieder
Wen können Sie in die Schweiz holen?
01 · Ehegatte/Ehegattin
Rechtlich verheiratet (in der Schweiz anerkannte Ehe) oder eingetragene Partnerschaft (gleichgeschlechtliche Paare, der Ehe seit 2007 gleichgestellt). Konkubinatspartner sind nicht für den klassischen Familiennachzug berechtigt — andere Wege existieren (Aufenthaltsbewilligung ohne Erwerbstätigkeit, Besuchervisum für längere Aufenthalte).
02 · Minderjährige Kinder
Leibliche, adoptierte oder anerkannte Kinder unter 18 Jahren zum Zeitpunkt der Einreichung, innerhalb der gesetzlichen Fristen (5 Jahre / 12 Monate).
03 · Sonderfälle (seltener)
Volljährige abhängige Kinder: sehr restriktiv, Ausnahmefälle. Ältere Eltern: sehr selten gewährt, nur bei nachgewiesener wirtschaftlicher und emotionaler Abhängigkeit.
Die Voraussetzungen (streng beurteilt)
Was die Behörde verlangt — und wie sie es tatsächlich liest.
Auf dem Papier wirken die Voraussetzungen einfach. In der Praxis wird jedes Kriterium streng ausgelegt und kann die Akte zum Kippen bringen.
Ihr Status in der Schweiz (die nachziehende Person)
Bewilligung C: Anspruch auf Familiennachzug in nahezu allen Fällen, aber die finanziellen und Wohnvoraussetzungen bleiben anspruchsvoll. Bewilligung B: automatischer Anspruch nur für EU/EFTA-Angehörige. Für Drittstaatsangehörige müssen besonders solide Integration und Einkünfte nachgewiesen werden. Bewilligungen L, Ci: sehr spezifische Bedingungen, hohe Ablehnungsquote. Bewilligung F: mindestens 3 Jahre Besitz, keinerlei Sozialhilfe und solide humanitäre Argumentation.
Angemessene Wohnung — strenge Auslegung
Praxisregel: ein Zimmer pro Person + ein Gemeinschaftszimmer. Eine 3,5-Zimmer-Wohnung für 2 Erwachsene + 2 Kinder ist grenzwertig; für 3 Kinder wird sie abgelehnt. Einige Kantone tolerieren geteilte Zimmer für gleichgeschlechtliche Kinder unter 10 Jahren, dies muss aber argumentiert werden. Ihr Mietvertrag muss auf Ihren Namen lauten, ohne prekäre Klauseln.
Ausreichende Einkünfte — strenge SKOS-Berechnung
Die Behörde wendet die SKOS-Richtlinien an: Existenzminimum (ca. CHF 1'000/Person/Monat) + tatsächliche Miete + Krankenversicherung jeder Person + Nebenkosten. Ein Lohn von CHF 5'500 für den Nachzug eines Ehegatten und 2 Kindern in einem teuren Kanton (GE, VD, ZH) kann als ungenügend beurteilt werden. Lohnvariablen und 13. Monatslohn müssen über 12 bis 24 Monate nachgewiesen werden.
Keine Sozialhilfe (auch nicht in der Vergangenheit)
Eine Sozialhilfe in den letzten 3 bis 5 Jahren kann das Gesuch blockieren. Auch wenn zurückbezahlt. Es muss dann finanzielle Glaubwürdigkeit mit dokumentierten Stabilitätsjahren wiederhergestellt werden, oft zusammen mit einem argumentierten Motivationsschreiben.
Beachtung der Rechtsordnung
Sauberes Strafregister. Eine alte Verurteilung wegen geringfügigem Delikt kann begründet werden — nicht aber eine unbedingte Freiheitsstrafe. Die nachzuziehende Ehegattin / der nachzuziehende Ehegatte darf in der Schweiz oder in Schengen nicht von einer Fernhaltemassnahme betroffen sein.
Integration und Sprache (Drittstaatenfälle)
Seit 2019 verlangen einige Kantone (GE teilweise, VD in bestimmten Fällen, ZH, BE…) ein Sprachniveau A1 des Ehegatten vor seiner Ankunft (Test im Herkunftsland abgelegt). Sie müssen auch Ihre eigene Integration nachweisen (stabile Beschäftigung, FIDE A1/A2, Vereinsleben).
Die Kontrollpunkte
Wo Akten in der Praxis scheitern.
Jedes der folgenden Dokumente ist ein Prüfpunkt. Fehlt eines, ist es schlecht apostilliert oder ausserhalb des Gültigkeitszeitraums datiert: Die Behörde lehnt ab, ohne den Inhalt zu prüfen. Es ist keine einfache abzuhakende Checkliste — es ist ein Minenfeld.
Ihre Akte (die nachziehende Person)
Aktualisierte Kopie der Aufenthaltsbewilligung (B, C, Ci…)
Lohnabrechnungen der letzten 12 Monate — nicht 3, nicht 6: 12
Mietvertrag auf Ihren Namen, nicht prekär, angemessen (vgl. Regel Zimmer/Personen)
Aktualisierter Auszug aus dem Betreibungsamt (< 3 Monate, je nach Kanton oft 2)
Bescheinigung über keinerlei Sozialhilfe für 3 bis 5 Jahre je nach Kanton
Familienschein (schweizerische Referenzurkunde des Zivilstands)
Steuererklärung der letzten 2 Jahre + letzte Veranlagungsverfügung
Akte der Ehegattin / des Ehegatten im Ausland
Gültiger Reisepass, der das gesamte Verfahren abdeckt
Aktuelle Heiratsurkunde, apostilliert UND von beeidigtem Übersetzer übersetzt
Aktueller Strafregisterauszug aus dem Herkunftsland + beeidigte Übersetzung
Aktuelle Wohnsitzbescheinigung im Herkunftsland
Sprachtest A1 in einem anerkannten Zentrum abgelegt (je nach Kanton)
Beweise echter Bindungen (Korrespondenz, Reisen, Fotos, gemeinsame Rechnungen)
Bei der Schweizer Botschaft ausgefülltes Einreisegesuch-Formular
Akte der Kinder
Reisepass jedes Kindes
Aktuelle Geburtsurkunde, apostilliert UND übersetzt
Abstammungsnachweis (vollständige Urkunde, kein Auszug)
Bei Scheidung: Urteil über die elterliche Sorge UND Zustimmung des anderen Elternteils (oder gerichtlicher Zuteilungsentscheid)
Aktuelle Schulbescheinigung
Ärztliches Attest bei bekannter Pathologie
Häufige Falle: Ein vor 18 Monaten apostilliertes Dokument wird oft abgelehnt (typische Gültigkeit: 6 Monate). Eine von einem nicht in der Schweiz beeidigten Übersetzer angefertigte Übersetzung wird systematisch zurückgewiesen, selbst wenn sie korrekt ist. Wir orchestrieren das Ganze — Apostillen, Beglaubigungen, beeidigte Übersetzungen, Gültigkeitsfristen — damit zum Zeitpunkt der Einreichung nichts hinfällig ist.
Unsere Begleitung
Eine solide Akte beim ersten Mal.
Der Familiennachzug ist das Verfahren, in dem eine Ablehnung am meisten schmerzt — weil sie Familien trennt. Unsere Aufgabe: eine Akte aufbauen, bei der die Behörde keinen Vorwand zur Ablehnung hat.
01
Diagnose des Anspruchs und der Fristen
Wir prüfen Ihren Anspruch auf Familiennachzug (abhängig von Ihrer Bewilligung + Nationalität + Familiensituation) und vor allem Ihre gesetzlichen Fristen — wie viel Zeit Sie noch haben, um einzureichen.
02
Prüfung von Wohnung und Einkünften
Wir berechnen, ob Ihre Wohnung und Ihre Einkünfte die Kriterien des betroffenen Kantons erfüllen. Falls nicht, beraten wir Sie zu den notwendigen Anpassungen.
03
Erstellung der vollständigen Akte
Erschöpfende Dokumentenliste, Validierung jedes Dokuments (Apostille, Übersetzung, Datum), Kohärenzprüfung zwischen den verschiedenen Dokumenten.
04
Verfassen des Motivationsschreibens
Für sensible Fälle (Drittstaaten, nachträglicher Familiennachzug, atypische Situation) verfassen wir ein motiviertes Schreiben, das den familiären Kontext und die Realität der ehelichen oder familiären Bindung erläutert.
05
Einreichung und Nachverfolgung
Einreichung beim kantonalen Amt (OCPM, SPOP, Migrationsamt). Nachverfolgung jeder Nachforderung. Verwaltung der Antwortfristen.
06
Beschwerde im Falle einer Ablehnung inklusive
Bei Ablehnung Verfassen der Beschwerde innerhalb von 30 Tagen — im Abonnement enthalten. Familiennachzugsfälle weisen eine signifikante Beschwerdequote auf, und wir sind damit vertraut.
Nach dem Entscheid
Der Entscheid ist positiv. Und dann?
01
Mitteilung der Einreisebewilligung
Sobald der kantonale Entscheid positiv ist, übermittelt die Behörde die Bewilligung an die Schweizer Vertretung (Botschaft/Konsulat) im Herkunftsland.
02
Visum D (Langzeitvisum)
Das Familienmitglied im Ausland reicht bei der Schweizer Botschaft ein Gesuch um ein Visum D ein. Frist: 1 bis 6 Wochen je nach Vertretung.
03
Ankunft in der Schweiz
Bei der Ankunft muss sich das Familienmitglied innerhalb von 14 Tagen bei der Einwohnerkontrolle anmelden.
04
Ausstellung der Bewilligung B
Die Bewilligung B «Familiennachzug» wird ausgestellt, in der Regel für 1 Jahr verlängerbar. Für Ehegatten kann eine Scheidung in den ersten 3 Jahren das Aufenthaltsrecht in Frage stellen.
4 Jahre lang lebte ich allein in der Schweiz. Meine Töchter wuchsen ohne mich in Kolumbien auf. Eine erste Akte wegen ungenügender Einkünfte abgelehnt — obwohl ich zu 100 % arbeitete. Eine zweite Akte abgelehnt, weil meine Wohnung zu klein war. Inzwischen war die Älteste 12 geworden: Ich war gerade in die kurze Frist von 12 Monaten gefallen und wusste es nicht. Eine Kanzlei wollte CHF 4'500, um die Akte zu übernehmen. Eine Kollegin sprach mir von Helvetic Assist. Sie erklärten mir alles auf Spanisch, berechneten meine Einkünfte mit der SKOS-Methode und stellten fest, dass mir CHF 380/Monat Reserve fehlten. Wir warteten 2 Monate länger, um eine Beförderung zusammenzubringen, und mieteten eine 4,5-Zimmer-Wohnung. Akte eingereicht, in 5 Monaten bewilligt. Meine Töchter sind seit 8 Monaten hier. Hätte ich es nochmals allein versucht, hätte ich die Älteste nie wiedergesehen — die Frist wäre während des Verfahrens abgelaufen.
Carmen, 38 Jahre, Zimmermädchen — KolumbianerinNeuenburg · Mutter von 2 Kindern (11 und 14 Jahre, im Heimatland geblieben)
FAQ Familiennachzug
Häufige Fragen zum Familiennachzug.
Ich habe eine Bewilligung B, kann ich meinen Ehegatten nachziehen?
Ja, falls Sie EU/EFTA-Angehöriger sind — es ist ein Anspruch. Für Drittstaatsangehörige gelten strengere Bedingungen: Sie müssen ausreichende Einkünfte, eine angemessene Wohnung und manchmal eine Mindestaufenthaltsdauer nachweisen.
Kann ich meinen Konkubinatspartner / meine Konkubinatspartnerin (unverheiratetes Paar) nachziehen?
Nicht über das klassische Familiennachzugsverfahren. Alternativen: verlängertes Besuchervisum, Aufenthaltsbewilligung ohne Erwerbstätigkeit (für EU/EFTA-Angehörige mit ausreichenden Mitteln), Heirat oder eingetragene Partnerschaft in der Schweiz oder im Herkunftsland.
Können die Kinder meines Ehegatten (aus einer früheren Beziehung) nachkommen?
Ja, unter Bedingungen: gemeinsame oder ausschliessliche elterliche Sorge, Zustimmung des anderen leiblichen Elternteils (oder gerichtlicher Entscheid), Einhaltung der gesetzlichen Fristen.
Was passiert, wenn ich vor 3 Ehejahren scheide?
Die Bewilligung B «Familiennachzug» des Ehegatten kann widerrufen werden, falls die Scheidung in den ersten 3 Jahren des gemeinsamen Aufenthalts in der Schweiz erfolgt. Nach mehr als 3 Jahren + erfolgreicher Integration: Erhalt des Aufenthaltsrechts.
Kann ich meine alten Eltern nachziehen?
Sehr restriktiv. Möglich nur, wenn Sie eine vollständige wirtschaftliche und emotionale Abhängigkeit nachweisen können, fehlende Unterstützungsmöglichkeit im Herkunftsland und Unmöglichkeit, sich zu ihnen zu begeben. Ablehnungen sind die Regel, Bewilligungen die Ausnahme.
Ist der Familiennachzug mit einer Bewilligung F (vorläufige Aufnahme) möglich?
Ja, aber sehr eingeschränkt: 3 Jahre Besitz der Bewilligung F, vollständige Abwesenheit von Sozialhilfe, angemessene Wohnung, Integrationsperspektive. Auch die Bearbeitungsfristen sind länger.
Ich habe die 5-Jahres-Frist für den Nachzug meines minderjährigen Kindes überschritten. Ist es verloren?
Nicht zwingend — ein «nachträglicher» Familiennachzug bleibt möglich aus wichtigen familiären Gründen (Veränderung der Umstände, Tod der Person, die das Kind gehütet hat, usw.). Ablehnungen sind häufig, aber Beschwerden haben Erfolg. Wir bauen die Akten zum nachträglichen Familiennachzug mit einer vertieften Argumentation auf.
Muss mein Ehegatte vor der Einreise einen Sprachtest ablegen?
Seit 2019 verlangen für Drittstaatsangehörige einige Kantone ein vorgängiges Sprachniveau A1 (Test im Herkunftsland abgelegt). Waadt, Freiburg und Genf verlangen es nicht systematisch. Wir sagen Ihnen genau, was je nach Ihrem Kanton und Ihrer Nationalität gilt.
Wie viel kostet das Familiennachzugsverfahren?
Kantonale Gebühren: ca. CHF 80 bis CHF 120 pro hinzugefügtes Mitglied. Visum D: ca. CHF 88. Offizielle Übersetzungen: variabel. Unsere Begleitung ist in Ihrem Monatsabonnement enthalten.
Mein Familiennachzug wurde abgelehnt. Was kann ich tun?
Kantonale Verwaltungsbeschwerde innerhalb von 30 Tagen, ggf. anschliessend Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht. Mit «ungenügenden Einkünften» oder «ungeeigneter Wohnung» begründete Ablehnungen lassen sich oft erfolgreich anfechten, wenn die Belege besser aufgebaut sind. Beschwerde im Abonnement enthalten für die Akten, die wir zusammengestellt haben.
Jeder Wartemonat kostet mehr als einen Monat.
Eine Ablehnung bedeutet 2 bis 3 Jahre Wartezeit vor einem neuen Versuch. Eine überschrittene Frist ist manchmal endgültig. Lassen Sie die Akte beim ersten Mal durchgehen — es ist Ihre Familie, die davon abhängt, nicht ein Verwaltungsverfahren.