Kanton Genf · KVG 2026

Prämienverbilligung
Genf,
bis zu −70 %.

Fast jeder vierte Haushalt in Genf beantragt die Prämienverbilligung nicht, auf die er Anspruch hat. Helvetic Assist erstellt Ihr vollständiges Dossier und verfolgt den Antrag beim SAM — ohne Papierkram auf Ihrer Seite.

6 bis 10 Wochen Dossier schlüsselfertig Begleitung bis zur Auszahlung 100 % vertraulich
Anspruch

Wer hat Anspruch
in Genf ?

Der Anspruch hängt vom massgebenden Einkommen, Haushaltszusammensetzung und steuerlichem Wohnsitz ab.

Typische Haushaltskategorien in Genf :

  • Haushalte mit bescheidenem Einkommen — bis zu 70 % Deckung.
  • Familien mit Kindern — höhere Schwellen, spezifische Kinderzuschüsse.
  • Junge Erwachsene in Ausbildung (18–25) — verstärkte Zuschüsse.
  • AHV/IV-Empfänger oder Sozialhilfe — vollständige Deckung.
  • Grenzgänger in Genf — unter bestimmten Bedingungen.

Schwellen ändern jährlich: prüfen Sie Ihren Anspruch oder kontaktieren Sie uns.

Kantonale Regeln

Besonderheiten
von Genf.

Jeder Kanton hat eigene Schwellen, Formulare und Fristen.

Genf wendet ein degressives Zuschussystem auf Basis des LIASI-Einkommens an. Personen mit AHV/IV-Ergänzungsleistungen oder Sozialhilfe erhalten die vollständige Deckung der Referenzprämie.

Offizielles Portal: www.ge.ch

Zuständige Stelle: Krankenversicherungsdienst (SAM) — SAM · Route de Frontenex 62 · 1207 Genève

Helvetic Assist übernimmt die Kommunikation für Sie.

Das Verfahren

5 Schritte,
nicht mehr.

Verfahren beim SAM: Dokumente + Begleitung. Wir übernehmen alles.

01

Anspruch prüfen

Simulation über unseren Rechner. 2 Minuten.

02

Belege sammeln

Steuerentscheid, Krankenkassenbescheinigung, Familienzeugnis, Einkommensnachweise.

03

Kantonales Formular ausfüllen

Wir füllen es mit Ihren Daten aus.

04

Beim SAM einreichen

Per Einschreiben oder online. Einreichungsdatum = Beginn.

05

Begleitung und Auszahlung

Bearbeitung (6 bis 10 Wochen). Zuschuss direkt an den Versicherer.

FAQ

Ihre Fragen,
unsere Antworten.

Die häufigsten Fragen der Einwohner von Genf.

Wer hat Anspruch auf die Prämienverbilligung in Genf ?
Jeder Einwohner von Genf mit massgebendem Einkommen unter den kantonalen Schwellen. Helvetic Assist prüft kostenlos.
Wie viel kann man durch den Zuschuss in Genf sparen ?
Je nach Einkommen und Haushalt bis zu 70 % der Referenzprämie. Durchschnittliche Ersparnis: 1 200–1 800 CHF/Person/Jahr.
Wie beantragt man die Prämienverbilligung in Genf ?
Antrag beim SAM. Steuerentscheide, Versicherungsbescheinigungen, Einkommensnachweise. Helvetic Assist erstellt und verfolgt.
Wie lange dauert die Bearbeitung in Genf ?
Ø 6 bis 10 Wochen. Unvollständige Dossiers verlängern die Bearbeitung.
Wird der Zuschuss an mich oder meinen Versicherer ausgezahlt ?
In den meisten Kantonen, auch Genf, direkt an den Versicherer. Automatische Prämienreduktion.
Muss ich den Zuschuss jedes Jahr neu beantragen ?
Ja, jährliche Neubeurteilung. Helvetic Assist kann mehrere Jahre begleiten.

Bereit, Ihre
Prämienverbilligung in Genf zurückzuholen?

Prüfen Sie Ihren Anspruch in 2 Minuten — unverbindlich.

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