Sie kommen in die Schweiz
Erster Vertrag, Nachzug, Studium oder Einsatz: Ihre erste Bewilligung bestimmt alles andere.
Bewilligung B, C, L oder G: Vermeiden Sie die Fehler, die Ihre Erneuerung verzögern oder blockieren können. Unsere in der Schweiz ansässigen Berater bereiten Ihr kantonales Dossier in einem transparenten Monatsabo in 7 Sprachen vor.
Hinterlassen Sie Ihre Kontaktdaten, ein Berater in der Schweiz ruft Sie innerhalb von 2 Arbeitsstunden zurück — auf Französisch, Deutsch, Italienisch, Englisch, Portugiesisch, Spanisch oder Albanisch.
Ein unvollständiges Dossier kann alles wieder in Frage stellen.
Erster Vertrag, Nachzug, Studium oder Einsatz: Ihre erste Bewilligung bestimmt alles andere.
Eine B-Bewilligung wird in den ersten 5 Jahren jährlich erneuert. Ein fehlendes Dokument kann zur Ablehnung führen.
Nach 5 oder 10 Jahren können Sie die Niederlassung beantragen. Sprachniveau, Integration und Finanzdossier müssen stimmen.
Kantonswechsel, Arbeitgeberwechsel, Scheidung, Übergang zur Selbstständigkeit: Jede Änderung erfordert eine Dossieraktualisierung.
Die 5 wichtigsten Bewilligungstypen, die wir begleiten.
Statusanalyse · anwendbarer Rechtsrahmen (AIG, FZA) · Dossierzusammenstellung · Einreichung beim zuständigen kantonalen Amt (OCPM, SPOP, Migrationsamt…).
Erinnerung 90 Tage vor Ablauf · vollständige Überprüfung der Nachweise (Einkommen, Wohnung, Steuern, Betreibungen) · Einreichung im gesetzlichen Fenster.
Prüfung der Integrationsbedingungen (FIDE-Niveau A2/B1 je nach Kanton) · Steuer- und Betreibungsauszug · Einreichung mit begründetem Argumentarium.
Zusammenstellung der Wohn-, Einkommens- und Wohnungsnachweise · Heirats- oder Abstammungsurkunde · Koordination mit der Bewilligung des Antragstellers · Einhaltung gesetzlicher Fristen.
Dossieraktualisierung · Meldung an Herkunfts- und Zielkanton · Begleitung der Bewilligungsübertragung.
Analyse der Entscheidung · Abfassung des Beschwerdeschreibens · Einreichung innerhalb der gesetzlichen 30-Tage-Frist · Begleitung bis zur kantonalen oder eidgenössischen Entscheidung.
Was Helvetic Assist von klassischen Relocation-Agenturen unterscheidet.
Spezialfälle: Wenn Ihr Fall eine Beschwerde vor dem Bundesgericht oder strafrechtliche Streitigkeiten im Ausländerrecht erfordert, verweisen wir Sie an einen geeigneten juristischen Rahmen.
Sie beschreiben uns Ihre Situation und wichtigsten Daten. Wir identifizieren den Rechtsrahmen und die notwendigen Dokumente.
Sie senden Ihre Unterlagen über unseren sicheren Bereich. Wir stellen das vollständige kantonale Dossier zusammen und prüfen jeden Nachweis vor dem Versand.
Wir reichen beim zuständigen Amt ein. Wir beantworten Nachforderungen und hacken bis zur Entscheidung nach.
Jeder Kanton hat eigene Fristen, Formulare und Praktiken. Wir kennen OCPM (GE), SPOP (VD), Migrationsamt (ZH, BE, LU), Ufficio della migrazione (TI)…
Die meisten Kanzleien arbeiten ausschliesslich in Französisch, Deutsch oder Englisch. Unsere Berater begleiten Sie auch auf Portugiesisch, Spanisch, Italienisch und Albanisch — sprachliche Präzision zählt bei Ihrem Status.
Nicht nur ein ausgefülltes Formular. Wir kümmern uns um Nachforderungen, Ergänzungen und Beschwerden bis zur kantonalen oder eidgenössischen Entscheidung.
Daten in der Schweiz gehostet · keine Weitergabe an Dritte · DSG- und DSGVO-konform.
« Zwei Monate vor Ablauf entdeckte ich, dass mein Mietvertrag von der Verwaltung mit einem Flächenfehler geändert worden war — das hätte gereicht, um meine Erneuerung zu blockieren. Der Berater hat alles auf Portugiesisch in Ordnung gebracht, für CHF 45/Monat. »
« Mein erster C-Antrag wurde abgelehnt: Sprachniveau zu tief und eine alte Schuld, die ich für getilgt hielt. Ich hätte 2 Jahre Warten verloren. Helvetic Assist hat mich auf Albanisch auf das FIDE vorbereitet und die Schuld mit dem Betreibungsamt ausgehandelt. C beim zweiten Versuch erhalten. »
« Zwei Ablehnungen allein mit meinem Lohn — jedes Mal aus technischen Gründen. Meine älteste Tochter stand kurz davor, die gesetzliche Frist zu überschreiten. Helvetic Assist hat nach der CSIAS-Methode auf den Rappen genau neu berechnet und die nötigen Anpassungen gefunden. Meine beiden Töchter kamen 8 Monate nach Einreichung. »
Die Unterstützung bei der Aufenthaltsbewilligung ist in unseren Abos enthalten:
• Einzelperson — CHF 45/Monat (12 Monate) oder CHF 40.50/Monat (24 Monate)
• Familie — CHF 79/Monat (12 Monate) oder CHF 71.10/Monat (24 Monate)
Inklusive: Aufenthaltsbewilligung · KVG & Prämienverbilligung · Steuern · Kündigungen · amtliche Post · Beratung.
Eine abgelehnte oder abgelaufene Bewilligung bedeutet einen verlorenen Job, einen bedrohten Mietvertrag, eine getrennte Familie. Sie haben Ihr Leben hier aufgebaut: ein kostenloses Diagnosegespräch, um es zu schützen, und CHF 45/Monat, um nie mehr alleine damit umgehen zu müssen.
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