Unbeschränkte Dauer
Keine jährlichen Verlängerungen mehr.
Die Bewilligung C verlangt ein seriöses Dossier: Nachweise, Sprachniveau, finanzielle Stabilität, Familiensituation und kantonale Dokumente. Helvetic Assist begleitet Sie bei der Überprüfung Ihrer Unterlagen, beim Vermeiden von Fehlern und beim Einreichen eines klaren, soliden Antrags, der den Schweizer Anforderungen entspricht.
Hinterlassen Sie Ihre Kontaktdaten, ein Berater in der Schweiz ruft Sie innerhalb von 2 Arbeitsstunden zurück — auf Französisch, Deutsch, Italienisch, Englisch, Portugiesisch, Spanisch oder Albanisch.
Keine jährlichen Verlängerungen mehr.
Ein Stellenverlust gefährdet Ihren Aufenthaltsstatus nicht mehr.
Sie können jeden Beruf ausüben, einschliesslich der Selbständigkeit, ohne zusätzliche Bewilligung.
Sie können in alle Kantone umziehen, ohne neue Aufenthaltsbewilligung.
Die Bewilligung C ist in der Regel Voraussetzung, um die Schweizer Staatsbürgerschaft zu beantragen.
Verwaltungen bevorzugen Inhaber einer Bewilligung C deutlich.
EU/EFTA: 5 Jahre regulärer und ununterbrochener Aufenthalt mit Bewilligung B. Drittstaaten: 10 Jahre regulärer Aufenthalt, davon die letzten 5 mit Bewilligung B. Ausnahmen: bestimmte bilaterale Abkommen (USA, Kanada…) ermöglichen den Zugang nach 5 Jahren.
Beachtung der Rechtsordnung (keine schweren strafrechtlichen Verurteilungen, keine strukturelle Sozialhilfe), Teilnahme am Wirtschaftsleben (stabile Beschäftigung oder Ausbildung), Beachtung der schweizerischen Verfassungswerte.
Seit 2019 verlangen die meisten Kantone ein FIDE-Zertifikat: A2 mündlich + A1 schriftlich (Minimum, je nach Kanton variabel). Einige Kantone fordern B1 mündlich (Waadt, Freiburg, Genf in bestimmten Fällen). Gleichwertigkeit möglich mit anerkanntem Diplom (Delf, Goethe, Cils).
Keine Sozialhilfe in den letzten 3 Jahren (5 Jahre in einigen Kantonen), keine schweren Betreibungen und keine ungelösten Verlustscheine, geregelte oder in Rückzahlung befindliche Steuerschulden.
In bestimmten Fällen können Sie eine Bewilligung C vor Erreichen der Standarddauer beantragen. Dies ist die «vorzeitige Erteilung». Die Voraussetzungen sind anspruchsvoller, aber der Zeitgewinn kann erheblich sein.
Für Bürgerinnen und Bürger eines EU/EFTA-Landes beträgt die Standarddauer bereits 5 Jahre. Es gibt keine eigentliche «vorzeitige» Form, aber Sie können bereits gegen Ende der 5 Jahre einreichen.
Möglich nach nur 5 Jahren (statt 10), sofern Sie eine besonders erfolgreiche Integration nachweisen: B1 mündlich + A2 schriftlich, einwandfreie finanzielle Situation, Vereinsleben und bürgerschaftliches Engagement.
Ehegatte/Ehegattin einer Schweizer Bürgerin / eines Schweizer Bürgers, in der Schweiz geborene oder aufgewachsene Kinder: erleichterte Bedingungen.
Die Bewilligung C wird leichter verweigert als eine B verlängert wird. Wir bauen die Akte mit der Präzision einer Streitakte auf — denn wenn sie beim ersten Mal durchkommt, gewinnen Sie Jahre; wird sie abgelehnt, ist die Beschwerde komplexer.
Wir analysieren Ihre aktuelle Situation: Aufenthaltsdauer, Integration, Einkünfte, Steuer- und Betreibungsregisterauszüge. Wir sagen Ihnen klar, ob Sie bereit sind oder ob Sie warten und bestimmte Punkte vorbereiten sollten.
Falls Sie den FIDE-Test noch nicht absolviert haben, vermitteln wir Sie an ein Partner-Schulungszentrum und helfen Ihnen, sich auf den Test im richtigen Niveau vorzubereiten (A2 mündlich oder B1 je nach Kanton).
Strafregisterauszug, Steuerbescheinigung, Betreibungsregisterauszug, Bescheinigung des kantonalen Einwohneramtes — wir fordern jedes Dokument bei der richtigen Stelle an und prüfen seine Gültigkeit.
Für Drittstaatsangehörige oder Gesuche um vorzeitige Erteilung verfassen wir ein argumentiertes Motivationsschreiben, das Ihre Integration belegt (Arbeit, Sprache, soziales Leben, Steuerbeiträge).
Ordnungsgemässe Einreichung beim zuständigen Amt des Wohnsitzkantons (OCPM, SPOP, Migrationsamt…).
Antworten auf Nachforderungen der Behörde. Typischerweise kann das Amt Präzisierungen zu einer Arbeitslosigkeitsperiode, eine steuerliche Begründung oder eine zusätzliche Bescheinigung verlangen.
Ablehnungen der Bewilligung C sind nicht selten und können angefochten werden. Wir verfassen die Beschwerde innerhalb der gesetzlichen Frist von 30 Tagen — im Abonnement enthalten.
Wir empfehlen, die Akte 3 bis 6 Monate vor dem genauen Berechtigungsdatum einzureichen, um den Entscheid möglichst nahe an diesem Datum zu erhalten.
Zehn Jahre in der Schweiz. Ich arbeitete, zahlte meine Steuern, hatte nie Sozialhilfe beantragt. Ich reichte mein C-Gesuch alleine ein — abgelehnt. Grund: ungenügendes Sprachniveau (ich dachte, das auf der Baustelle gelernte Deutsch reiche). Und ein Verlustschein über CHF 2'300 von 2018, den ich gelöscht glaubte. Ich war für 2 oder 3 weitere Jahre in der B blockiert. Ein Kollege sprach mir von Helvetic Assist. Sie erklärten mir alles auf Albanisch, schickten mich zu einem FIDE-Zentrum, wo ich in 4 Monaten den B1 mündlich bestand, und verhandelten die Rückzahlung der Schuld mit dem Betreibungsamt. Akte neu eingereicht, C erhalten. Heute kann ich ohne Bewilligung den Arbeitgeber wechseln, bei jeder Verwaltung unterschreiben. Früher hing mein Leben von einer jährlichen Verlängerung ab. Jetzt schlafe ich ruhig.
Sie haben 5, 10, manchmal 15 Jahre auf diesen Moment gewartet. Lassen Sie ihn nicht an einem administrativen Detail scheitern. Eine 15-minütige Diagnose genügt, um zu wissen, ob Sie bereit sind — oder was vor der Einreichung anzupassen ist.
Meine Chancen prüfen — kostenlos